Hausordnung

8010 Graz
Stiftingtalstraße 340

Allgemeines

Mitteilungen gelten als allgemein bekannt, wenn sie sieben Tage an der Informationstafel ausgehängt waren.
 

Benützung der Wohneinheit

Zimmer
Das gemietete Zimmer ist vom Mieter zu warten und pfleglich zu behandeln. Der Raum ist ausreichend zu lüften, zu beheizen und zu reinigen. Beim Verlassen des Zimmers ist darauf zu achten, dass alle Lichter abgeschaltet sind.
 
Das von der Vermieterin zur verfügung gestellte Inventar ist schonend zu behandeln. Allfällige Schäden sind umgehend der Hausbetreuung zu melden. Schäden, die nicht auf die natürliche Abnützung zurückzuführen sind, hat der Verursacher (oder dessen Versicherung) zu ersetzen, bzw. werden die Reparaturkosten von der Kaution des Mieters abgezogen.
 
Sticker und Klebeband auf den Wänden sind untersagt.
 
Es ist den Bewohnern nicht gestattet Personen bei sich wohnen zu lassen.
 
Das Entwenden von Inventar aus den Zimmern ist streng untersagt.
 
Küchen
Die Gemeinschaftsküchen sind von den Bewohnern selbst zu reinigen. Getränkekisten und –flaschen sind von den Bewohnern selbst so bald als möglich zu entsorgen bzw. zu retournieren.
 
Die allgemeinen Räume der Wohneinheit
Die Mieter sind verpflichtend wöchentlich zu reinigen, bei den Nassräumen ist eine regelmäßige Dichtheitsprüfungen vorzunehmen. Eventuelle Instandhaltungsarbeiten sind umgehend zu melden. Das Wäschetrocknen ist insbesondere wegen der Gefahr von Schimmelbildung nach Möglichkeit zu vermeiden. Es ist jedenfalls für eine ordentliche Durchlüftung des Raumes, in dem Wäsche getrocknet wird, zu sorgen. Das Trocknen der Wäsche an Fenstern ist nicht gestattet. Das Wäschetrocknen auf Balkonen/Terrassen/Loggien ist erlaubt.
 
Das Rauchen ist ausnahmslos untersagt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mietgegenstand im geräumten, gereinigten, und im weiß ausgemalten Zustand, zurückzustellen.
 
Gemeinschaftseinrichtungen hat der Mieter nach Benutzung in sauberen Zustand zu hinterlassen.
 
Benützung der Balkone/Terrassen
Die Anbringung von Markisen, Windschutzwänden, Verkleidungen oder Antennen ist ausnahmslos verboten! Zwecks Verschönerung des optischen Gesamteindruckes der Wohnhausanlage ist die Anbringung von Blumenkästen an den Fenstern, auf Balkonen, Terrassen und Loggien prinzipiell bis auf Widerruf erlaubt, wobei für eine fachgerechte und sichere Montage zu sorgen ist. Für Schäden, die durch mangelhafte Montage entstehen, haftet ausschließlich der betreffende Mieter. Beim Gießen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hausmauer herabläuft und auf die Fenster und Balkone/Terrassen/Loggien anderer Mieter gelangt. Letzteres gilt auch für das Reinigen von Balkonen, Terrassen und Loggien.
 
Die Balkone sind sauber zu halten und regelmäßig zu warten. Das Entstauben von Teppichen und Besen, etc. über Balkon oder Fenster, sowie das Runterkehren von Blumenerde ist zu unterlassen. Das Abstellen von größeren Möbelstücken und Gebrauchsgegenständen auf Balkonen ist nicht gestattet.
 
Das Grillen, sowohl mit Elektro-, als auch mit Holzkohlegrill, auf Balkonen/Terrassen/Loggien, ist aufgrund der sich aus dem Funkenflug ergebenden Gefahrenmomente, sowie auch wegen etwaiger Geruchsbelästigung nicht gestattet. Es gibt eine ausgewiesene Stelle, wo das Grillen am Grundstück erlaubt ist.
 
Benützung von allgemeinen Flächen des Hauses
Eine Veränderung an den Außenfenstern ist verboten. Das Anbringen von Schildern, Reklamezeichen, Anzeigen, Schaukästen etc. am und im Haus ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Hauseigentümer möglich.
 
Stiegen, Gänge, Höfe, Grünanlagen und sonstige Allgemeinflächen sind im Interesse aller Hausbewohner sauber zu halten. Der Verursacher (z.B. Mitbewohner, Besucher,) hat jede über die normale Benützung hinausgehende Verunreinigung selbst zu beseitigen. Beschädigungen werden auf Kosten des Verursachers behoben.
 
Das Füttern von Tieren in der Wohnhausanlage, insbesondere von Tauben, ist aus Gründen der Hygiene und des Gesundheitsschutzes zu unterlassen
 
Altersbegrenzung
Das Studentennest ist für Studierenden im Alter zwischen 18 und 30 Jahre. 
 
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Abstellplätzen abgestellt werden. Die Feuerwehrzufahrt, sowie die Höfe und Gärten der Wohnhausanlage dürfen weder mit Kraftfahrzeugen noch mit sonstigen Fahrzeugen befahren werden. Das Reinigen und Reparieren der Kraftfahrzeuge sowie das Laufen lassen von Motoren ist verboten.
 
Dies gilt für alle Bewohner und Besucher.
 
Sanitäre Anlagen
Es ist auf Sauberkeit und Hygiene zu achten. Die Toiletten sind sauber zu hinterlassen.
 
Die Toiletten sind nicht zur Entsorgung von festen Gegenständen geeignet. Schäden an der Toilettenanlage hat jeder Hausbewohner so rasch wie möglich beheben zu lassen.
 
Brandschutz
Auf Stiegen und Gängen, Dachböden, Zugängen zu Kellerabteilen etc. dürfen keine Möbel, Fahrräder oder sonstige Gegenstände abgestellt werden. Im Interesse des Brandschutzes dürfen leicht entzündliche Gegenstände (wie Packmaterial, Papier- und Zeitungspakete, Matratzen) in der Wohnhausanlage nicht gelagert werden;
 
Das Hantieren mit offenem Feuer und das Rauchen sind aus Gründen des Brandschutzes, nur bei den ausgewiesenen Stellen erlaubt.
 
Müll und Abfälle
Grundsätzlich erfolgt die Abfallbeseitigung im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr. Abfälle und Müll jeder Art (Speisereste, Öle, Fette, Plastik, Watte, Textilien usw.) dürfen nicht über die WC- und Wasserleitungsanlagen, sondern nur über die dafür vorgesehenen Müllbehälter entsorgt werden, wobei größtes Augenmerk auf eine ordnungsgemäße Mülltrennung zu legen ist. Das Einwerfen in die Müllbehälter hat möglichst lärm- und störungsfrei zu erfolgen und es sind auch die Deckel der Müllbehälter nach jedem Gebrauch der Behälter wieder zu schließen. Auf die Reinhaltung des Müllplatzes/-raumes ist Bedacht zu nehmen. Sofern die Möglichkeit besteht, an Sondermüllaktionen teilzunehmen (Altpapier, Altglas, Altbatterien usw.) werden die Mieter ersucht, solche zu nützen. Sperrmüll soll im Rahmen von Sperrmüllaktionen entsorgt werden. Bauschutt, Gerümpel und Sperrmüll dürfen weder in den Müllgefäßen noch sonst im Haus und auf dem Grundstück abgelagert werden. Jedenfalls sind die einschlägigen Bestimmungen über die Abfallbeseitigung im Interesse aller Mieter genau einzuhalten.
 
Das Ablagern von Sperrmüll neben den Behältern ist nicht gestattet.
 
Entrümpelungen
Soweit Gerümpel und dergleichen weggeschafft werden und die Herkunft des Materials nicht feststellbar ist, wird dies auf Kosten aller Hausbewohner durchgeführt. Falls der Verursacher bekannt ist, erfolgt die Entrümpelung auf dessen Kosten.
 
Tierhaltung
Das Halten von Haustieren ist dem Mieter im Hinblick auf die Mitbenutzung der allgemeinen Räume der Wohneinheit durch die Mieter der anderen Zimmer nicht gestattet.
 
Ruhestörungen
Jeder Bewohner möchte ein allseitig gutes Einvernehmen sowie zufriedenes Verhältnis in der Wohnheimanlage haben. In einem Studentenwohnheim soll der Bewohner die Möglichkeit haben, ungestört zu studieren bzw. wissenschaftlich zu arbeiten. Das Zusammenleben erfordert dadurch eine besondere Rücksichtnahme.
 
Mit Rücksicht auf die anderen Bewohner ist sowohl im Haus wie auch in den angrenzenden Außenanlagen jeder unnötige Lärm zu vermeiden. Auch in der Wohnung sind Geräusche, die andere Hausbewohner belästigen (Türenzuschlagen, Musizieren oder Radio- bzw. Fernsehempfang mit hoher Lautstärke, Verwendung ungedämpfter Maschinen usw.), zu vermeiden. An Sonn- und Feiertagen bzw. an Wochentagen nach 22.00 Uhr und vor 6.00 Uhr istjegliches Lärmen zu unterlassen. (Zimmerlautstärke)
 
Wohnungsschlüssel
Sämtliche Schlüssel für Wohnung und andere Gemeinschaftsräume sind bei Beendigung des Mietverhältnisses abzugeben. Wird dem nicht entsprochen, müssen Schloss und Schlüssel auf Kosten des wegziehenden Bewohners geändert werden.
 
Ausperrdienst außerhalb der Anwesenheitszeiten des Hausbetreuers sind ausnahmslos über die Firma Peskoller, Straßganger Straße 215a, 8052 Graz, Tel: 0316/28-54-47 (rund um die Uhr), zu tätigen.
 
Zutritt zum Nutzungsobjekt
Die Bewohner sind verpflichtet, die Vertreten des Hauseigentümers, den Zutritt zu den von ihnen gemieteten Räumlichkeiten gegen rechtzeitige Vorankündigung und zu angemessener Tageszeit zu ermöglichen.
 
Beschwerden
Beschwerden, und. Nichtbeachtung der Hausordnung sind ausnahmslos schriftlich einzubringen (nicht in anonymer Form), per email unter daheim@studentennest.at.
 
Hausordnung 
Die Bestimmungen dieser Hausordnung, in der jeweiligen geltenden Fassung, ist für alle Bewohner des Studendennestes und deren Besucher ein integrierender Bestandteil des Mietvertrages.
 
Wäscheraum
Die Nutzung des Wäscheraumes beträgt EUR 5,– pro Monat.
 
Internetnutzung
Die Internetnutzung beträgt EUR 8,– pro Monat
 
Allgemein
Baden oder andere Aktivitäten sind im angrenzenden Bach nicht gestattet.
 
Das Betreten der Nachbarliegenschaften ist ausdrücklich verboten. Die Bewohner des Studendennestes nehmen zu Kenntnis und dulden die landwirtschaflichen Immissionen vom benachbarten Betrieb Sattler.
 
Zwecks Schonung der Umwelt wird empfohlen
Vermeiden Sie bitte jegliche Wasserverschwendung; achten Sie diesbezüglich auf tropfende Wasserhähne und WC-Spülungen. Zwecks Verminderung der ohnehin ständig steigenden Müllkosten zerlegen Sie bitte sperrigen Abfall und größere Schachteln, bevor Sie diese Sachen in die Müllgefäße werfen. Achten Sie bitte beim Verlassen der Gemeinschaftsräume darauf, dass das Licht abgedreht ist.
 
Für ausreichende Lüftung hat der Mieter zu sorgen. Während der Heizperiode eignet sich hierzu eine mehrmalige tägliche Stoßlüftung zum Luftaustausch. Ständige Kippstellung des Fensterflügels verursacht erhebliche Energieverluste.
 

Hausbetreuung

Frau Claudia Loidl, Tel: 0664/30-43-724
Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag von 14.00 bis 20.00 Uhr
Gültig ab 01.07.2016